Externer Datenschutzbeauftragter

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Muss ich Datenschutz generell sicherstellen ?

7. August 2010 By Externer Datenschutzbeauftragter

Häufig kommt die Frage auf ob man, wenn man keinen Datenschutzbeauftragten nach BDSG bestellen muss, trotzdem zur Einhaltung nach BDSG verpflichtet ist. Dazu ein Auzug aus dem BDSG (§4g Abs. 2a)

(2a) Soweit bei einer nichtöffentlichen Stelle keine Verpflichtung zur Bestellung eines Beauftragten für den Datenschutz besteht, hat der Leiter der nichtöffentlichen Stelle die Erfüllung der Aufgaben nach den Absätzen 1 und 2 in anderer Weise sicherzustellen.

Hier wir ganz klar festgestellt, dass man, auch wenn man keinen internen oder externen Datenschutzbeauftragten nach BDSG benötigt, die Einhhaltung des Datenschutzrechtes sicherzustellen hat. In diesem Falle ist dann der Geschäftsführer oder Inhaber dafür verantwortlich.

Natürlich können wir Sie dazu auch gerne beraten.

Kategorie: Blog

Wann brauche ich einen internen oder Externen Datenschutzbeauftragten

7. August 2010 By Externer Datenschutzbeauftragter

Ein interner oder externer Datenschutzbeauftrage muss bestellt werden, wenn mehr als neun Mitarbeiter in Ihrer normalen Tätigkeit mit der Verarbeitung von personenbezogenen Daten betraut sind.

Dieses gilt auch wenn die Möglichkeit besteht im Unternehmen an personenbezogenen Daten zugelangen z.B. durch Server (Freigaben).

Vereinfacht kann man festhalten, haben Sie mehr als 9 Mitarbeiter die auch an einem Bildschirmarbeitsplatz arbeiten und Sie personenbezogenen Daten verarbeiten, benötigen Sie einen internen oder externen Datenschutzbeauftragten, dieses sollte natürlich im Einzelfall geklärte werden, da es noch andere Varianten gibt die eine Datenschutzbeauftragten Bestellung nach BDSG erfordern (Vorabkontrollen etc.)

Hierzu können Sie uns gerne kontaktieren.

Bitte beachten Sie noch folgenden Artikel: Muss ich Datenschutz generell sicherstellen ?

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Externe Informationen Datenschutzbeauftragter

Wikipedia: Datenschutzbeauftragter
BfDI
Entschließungen des Düsseldorfer Kreises

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